Gründe für die MPU?

Ab wie viel Promille droht die MPU? Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Verkehrsteilnehmer, die mit bis zu 0,49 Promille Alkohol im Blut fahren und dabei niemanden gefährden oder einen Unfall verursachen, kommen normalerweise straffrei davon. Kfz-Führer, bei denen jedoch mehr als die erlaubten 0,5 Promille nachgewiesen werden, müssen mit mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei mehr als 1,1 Promille droht zudem der Führerscheinentzug – ab 1,6 Promille die MPU.

Die Führerscheinstellen können eine MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen. Besteht seitens der Behörde beispielsweise die Annahme, dass der durch die Trunkenheitsfahrt auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Alkoholproblem hat, kann es auch bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration zur Anordnung der MPU kommen. Hier ist jedoch immer der Einzelfall entscheidend.

Gleiches gilt für wiederholte Alkoholfahrten. Mehrmals mit Alkohol am Steuer auffällige Verkehrsteilnehmer müssen daher ebenfalls mit der Anordnung zur Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis. Den Führerschein erlangen Betroffene dann erst nach einer erfolgreich bestandenen MPU zurück. Dabei ist es häufig irrelevant, ob die Polizei Sie als Fahrer, Beifahrer oder sogar als Fußgänger mit Drogen erwischt hat. Die Führerscheinbehörde spricht jedem, der mit Drogen auffällig geworden ist, zunächst die Eignung zum Führen von Fahrzeugen zunächst ab. Grund dafür ist, dass die Führerscheinstellen davon ausgehen, dass Führerscheinbesitzer ihren Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr voneinander trennen können und daher zum Führen von Kfz ungeeignet sind.

Eine kleine Ausnahme gibt es bei Cannabis. Einmaliger Konsum dürfte hier nämlich noch nicht zum Führerscheinentzug und zur MPU führen. Diese Maßnahmen sollten eigentlich erst eintreten, wenn der Cannabiskonsum gewohnheitsmäßig ist. Dass die Führerscheinstelle die Aufforderung zur Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung trotzdem verschickt, ist leider dennoch möglich.

Hinweis: Auch, wenn Sie nicht gefahren sind, müssen Sie beweisen, dass Sie Cannabis nicht regelmäßig konsumieren. Ansonsten ist auch hier eine MPU unvermeidbar.

Seit Mai 2014 dürfen Verkehrsteilnehmer maximal 7 Punkte auf ihrem Punktekonto in Flensburg haben. Bei 8 Punkten müssen sie ihren Führerschein abgeben. Häufig ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis dann nur mit einem positiven MPU-Gutachten möglich.

Wie bereits erwähnt, können neben Fahrten unter Einfluss von berauschenden Mitteln oder einem vollem Punktekonto auch andere Gründe zu einer MPU führen. Wenn Verkehrsteilnehmer körperliche Beeinträchtigungen haben, müssen auch sie, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können, vorher ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen. Das erfolgt ebenfalls durch die medizinisch-psychologische Untersuchung.

Körperliche Beeinträchtigungen können z.B. sein:

  • fehlende Gliedmaßen
  • Gleichgewichtsstörungen
  • starke Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit
  • fehlendes oder stark eingeschränktes Sehvermögen
  • Diabetes
  • Herz- und Gefäßkrankheiten (z.B. Herzrhythmusstörungen, niedriger oder hoher Blutdruck mit Bewusstseinsstörungen)
  • Epilepsie
  • Querschnittslähmung

Nicht nur körperliche Beeinträchtigungen führen u.U. dazu, dass Personen als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen eingestuft werden, auch geistige Mängel können Grund dafür sein. Die geistige Eignung zum Führen von Fahrzeugen ist u.a. abhängig von bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Aggressionspotenzial
  • Reaktionsfähigkeit
  • emotionale Stabilität
  • Selbstkontrolle

Vorbereitung auf die MPU

Die Führerscheinstelle wird Ihnen zwar mitteilen, dass Sie ohne eine erfolgreiche MPU Ihren Führerschein nicht zurückbekommen, doch danach sind Sie auf sich allein gestellt. D.h. Sie müssen selbst dafür sorgen, einen Termin für die medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer MPU-Begutachtungsstelle Ihrer Wahl zu bekommen. Und Sie müssen sich auch selbst um eine gute MPU-Vorbereitung kümmern.

Genau an dieser Stelle liegt aber häufig der Knackpunkt, denn viele MPU-Betroffene fühlen sich überfordert und wissen nicht, ob sie nun unbedingt einen kostenpflichtigen Vorbereitungskurs belegen müssen, oder ob sie auch durch ein Selbststudium (Literatur, Internetforen etc.) ein positives MPU-Gutachten erlangen können.

Bei der kostenpflichtigen MPU-Beratung haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können sich entweder für ein Einzelgespräch oder für eine Gruppensitzung entscheiden. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Seriöse Anbieter von MPU-Vorbereitungskursen bieten vor dem eigentlichen Kurs kostenlose Infoabende an. Bei diesen Veranstaltungen erhalten Sie Informationen zum Leistungsangebot des jeweiligen Anbieters. Es ist durchaus ratsam, mehrere dieser Infoabende bei verschiedenen Anbietern zu besuchen, bevor Sie sich für den MPU-Kurs eines Anbieters entscheiden. So können Sie vorab verschiedene Leistungen vergleichen und das beste Angebot für sich herausfinden.

In einem Einzelgespräch mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten kann sich dieser viel intensiver als in einem Gruppengespräch mit Ihrem Fall auseinandersetzen. Dadurch ist es ihm möglich, Ihren Fall besser zu beurteilen und Ihnen eine konkrete Hilfestellung zu geben.

Eine Psychologische Beratung als Einzelgespräch ist jedoch etwas kostenintensiver. Ein einstündiges Gespräch kostet etwa 100 Euro. Die Anzahl der benötigten Gesprächsstunden ist zwar immer einzelfallabhängig, doch zehn Stunden sollten Sie schon für eine gute Vorbereitung einplanen. Die Kosten für die Variante der Einzelberatung beliefen sich somit auf circa 1.000 Euro.

Im Vergleich zur Einzelberatung ist die Gruppenberatung häufig etwas günstiger. Die Kosten für diese Form der MPU-Beratung liegen zwischen 500 und 1.000 Euro. Genauso intensiv wie bei einer Einzelberatung kann ein Verkehrspsychologe in der Gruppensitzung jedoch nicht auf Ihren speziellen Fall eingehen. Dafür gibt es aber verschiedene Modelle der Gruppenberatung, je nachdem weshalb bei Ihnen eine MPU angeordnet wurde:

  • Alkohol
  • Drogen
  • Punkte

Für welche Art der Vorbereitung Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen selbst überlassen. Gänzlich ohne Vorbereitung sollten Sie jedoch nicht zur MPU. Denn ohne Vorbereitung ist nämlich die Wahrscheinlichkeit, die MPU nicht zu bestehen, deutlich höher.

Ist das möglich?
Ja, es ist möglich die MPU zu umgehen, jedoch müssen Sie bei dieser Variante meist für 15 Jahre gänzlich auf Ihren Führerschein verzichten. Danach können Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Den „Idiotentest“ müssen Sie dann nicht mehr absolvieren, da die Verjährung der MPU nach diesen 15 Jahren im Normalfall eingetreten ist.

Lässt sich die MPU auch ohne fremde Hilfe bestehen?

MPU-Vorbereitung durch Selbststudium
Neben dem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen sollten Sie sich auch selbst mit Ihrer Vergangenheit auseinandersetzen. Überlegen Sie sich Strategien, wie Sie Ihr Verhalten dauerhaft ändern können und wie Sie dieses Verhalten in Zukunft auch konsequent und permanent umsetzen. Spezielle Literatur kann dabei helfen.

Allein auf deren Lektüre sollten Sie sich aber nicht verlassen. Schließlich ist es wichtiger, sich tatsächlich mit dem Verhalten, das zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, auseinanderzusetzen, als dem Gutachter einen durch die gelesene Literatur vorgefertigten Plan vorzulegen.

Bei einer MPU aufgrund von Alkohol oder Drogen kann es vorkommen, dass ein Abstinenznachweis von Ihnen für ein positives Gutachten gefordert wird. Wurden bei Ihnen zum Beispiel erhöhte Leberwerte aufgrund von Alkoholmissbrauch festgestellt, haben Sie die Möglichkeit, mit Hilfe eines Abstinenznachweises zu belegen, dass Sie Ihr Verhalten geändert haben und mittlerweile keinen Alkohol mehr trinken. Den Nachweis können Sie an einem Medizinisch-Psychologischen-Institut (MPI) durchführen lassen.

Ob für Sie Persönlich ein Abstinenz-nachweis erforderlich ist, oder ob auch kontrolliertes Trinken zum positiven MPU-Gutachten führen kann, sollten Sie mit Ihrem MPU-Berater besprechen.

Sollte die Beratung im Vorfeld der MPU ergeben haben, dass Sie für ein positives Gutachten einen Abstinenznachweis vorlegen müssen, stehen Ihnen für die Durchführung dieses Nachweises mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Der Abstinenznachweis kann beispielsweise durch eine Haar- oder Urinanalyse erfolgen. Außerdem können Sie den Zeitraum für den Nachweis frei wählen: Es gibt sowohl halbjährige als auch ganzjährige Abstinenznachweisprogramme.

Damit die Abstinenznachweise bei der MPU Bestand haben, müssen sie den CTU-Kriterien (Kriterien zur Durchführung Chemisch-Toxikologischer-Untersuchungen) entsprechen. Nur dann sind die Abstinenzunterlagen forensisch anerkannt und können vor Gericht verwertet werden. Achten Sie daher darauf, dass der von Ihnen gewählte Nachweis die CTU-Kriterien erfüllt.

Nachweis von Alkohol oder Drogen

Den für die MPU erforderlichen Abstinenznachweis können Sie entweder durch eine Urin- oder eine Haarprobe erbringen. Bei der Analyse von Urin oder Haar werden die Proben auf das Vorhandensein von Alkohol- oder Drogen-Abbauprodukten untersucht.

Folgendes sollten Sie bei Abstinenznachweisen beachten:

  • Die Termine zur Abgabe der Proben legt das MPI fest.
  • Die Termine zum Abstinenznachweis erhalten Sie erst einen Tag vor Abgabe der Probe.
  • Die Terminvergabe erfolgt in unregelmäßigen Zeitabständen.
  • Die Abgabe der Probe (Urin oder Haar) erfolgt unter Sichtkontrolle.
  • Die Urinprobe wird auf ihren Verdünnungsgrad hin untersucht.

Soll der Nachweis für eine Alkoholabstinenz erbracht werden, wird im Urin oder Haar nach dem Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) gesucht. Hat der Betroffene in der Zeit, für die der Nachweis erbracht werden soll, keinen Alkohol zu sich genommen, ist das Abbauprodukt EtG weder im Urin noch in den Haaren nachweisbar. Fand jedoch vor Abgabe der Haar-/Urinprobe ein Alkoholkosum statt, ist dies auch in den Proben ersichtlich. Für die MPU ist letzterer Abstinenznachweis nicht mehr nützlich. Im Zeitraum für den Nachweis sollten Sie daher tatsächlich abstinent leben.

Bei einem Abstinenznachweis über sechs Monate werden Sie viermal vom MPI gebeten, eine Urinprobe abzugeben. Bei einem einjährigen Nachweis müssen Sie sich auf sechs Termine einstellen. Welcher Zeitraum der richtige ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.

Anstelle des Urintests kann der Abstinenznachweis jedoch auch über eine Haaranalyse erfolgen – vorausgesetzt Ihr Haar ist lang genug, nicht gefärbt, getönt oder gebleicht. Die Behörden können eine Haaranalyse aber auch dann verlangen, wenn der Abstinenznachweis bei der medizinisch-psychologischen-Untersuchung allein nicht ausreicht. Vor allem wird die Haaranalyse für die MPU aber dann angeordnet, wenn Drogen im Spiel sind. Denn Amphetamine, Opiate, Kokain oder Ecstasy sind im Urin nicht lange nachweisbar – in der Regel nicht länger als 72 Stunden. Nur bei einem gewohnheitsmäßigen Konsum dieser Drogen ist der Nachweis über eine Urinprobe möglich. Durch die Haaranalyse lässt sich außerdem auch länger zurückliegender Konsum immer noch nachweisen. Abhängig ist die Nachweisbarkeit lediglich von der Länge des Haares.

Da sich das Alkohol-Abbauprodukt EtG langfristig aus den Haaren herauswaschen lasst, können bei einer Haaranalyse auf Alkohol nur maximal 3 cm lange kopfnahe Haare untersucht werden. Bei Drogen dürfen die Haarproben maximal 6 cm lang sein.

Pro Monat wachsen Haare circa einen Zentimeter. Soll die Abstinenz über ein halbes Jahr nachgewiesen werden, sind entweder eine Haaranalyse auf Drogen oder zwei Analysen auf Alkohol notwendig. Bei einem Nachweis über ein ganzes Jahr erhöht sich entsprechend die Anzahl der geforderten Haaranalysen: Bei Drogen sind zwei Haaranalysen fällig, bei Alkohol vier.

Je nachdem für welche Art des Abstinenznachweises Sie sich entscheiden, variieren auch die Kosten. Es lässt sich zudem nicht pauschal sagen, welcher Test wie viel kostet. Es kommt dabei auf den Arzt, das Labor oder das MPI selbst an. Die folgende Tabelle zeigt deshalb nur Richtwerte auf:

GutachtenKosten pro Probe
Haaranalyse Drogenca. 180 Euro
Haaranalyse Alkoholca. 150 Euro
Urinanalyse Alkoholca. 25 bis 115 Euro

Wie läuft die MPU ab?

Für die MPU ist der Ablauf genau geregelt. So gliedert sich jede medizinisch-psychologische Untersuchung in vier Teilbereiche:

Nachdem Sie bei der MPU-Stelle angekommen sind, müssen Sie sich zunächst anmelden und erhalten dann mehrere Fragebögen, die Sie ausfüllen müssen. Diese enthalten Fragen zu Ihrem Lebenslauf, zu Erkrankungen sowie Fragen zu Ihrem Untersuchungsanlass (Alkohol, Drogen etc.).

Nach der schriftlichen Befragung folgt die ärztliche Untersuchung inklusive einem Gespräch über die Gründe Ihrer Verkehrsauffälligkeit. Dieses Gespräch dreht sich um Ihre gesundheitliche Situation.

Wenn die MPU aufgrund von Alkohol angeordnet wurde, werden in diesem Schritt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Ihre Leberwerte für die MPU geprüft. Dafür nimmt Ihnen der Arzt Blut ab, um zu analysieren, ob Ihre Leberwerte immer noch erhöht sind und ob Sie weiterhin Alkohol zu sich nehmen.

Sind Sie wegen Drogen bei der MPU, müssen Sie mit der Abgabe einer Urinprobe rechnen. Gleichzeitig können Sie bei der medizinischen Untersuchung auch Ihren Abstinenznachweis vorlegen.

Sind Sie wegen zu vielen Punkten bei der MPU findet keine Laboruntersuchung statt.

Im Leistungs- bzw. Reaktionstest der MPU stehen Ihre Reaktionsfähigkeit, Ihr Konzentrationsvermögen sowie Ihre Aufmerksamkeitsleistung auf dem Prüfstand. Dabei soll festgestellt werden, ob Sie physisch in der Lage sind, ein Fahrzeug zu bedienen.

Der MPU-Reaktionstest ist ein standardisiertes Verfahren, der unter Aufsicht an einem Computer stattfindet. EDV-Kenntnisse brauchen Sie für diesen Test jedoch nicht.

Das anschließende Gespräch mit dem psychologischen Gutachter dauert etwa eine Stunde. Nach diesem steht fest, ob Sie psychisch in der Lage sind, ein Fahrzeug zu steuern.

In der psychologischen Untersuchung geht es insbesondere um die Gründe für Ihre Verkehrsauffälligkeit und wie Sie Ihr Verhalten in der Zwischenzeit verändert haben. MPU-Gutachter verfolgen in diesem Gespräch immer eine bestimmte Fragenstrategie.

Auf alle Fragen sollten Sie konkrete Antworten haben. Darüber hinaus sollten Sie in diesem Gespräch auch beweisen, dass Sie sich für die Zukunft feste Ziele gesetzt haben und dass Sie nie wieder in Ihr altes Verhaltensmuster, das zur MPU geführt hat, zurückfallen. Gleichzeitig müssen Sie dem Psychologen in diesem Gespräch beweisen, dass Sie Ihr Verhalten in Bezug auf Alkohol, Drogen etc. grundlegend geändert haben.

Die MPU-Gutachter schreiben im Gespräch alle Angaben, die Sie tätigen, mit. Nach dem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, diesen Text noch einmal zu lesen und fehlerhafte oder falsche Aussagen mit dem Gutachter zu besprechen. Außerdem können Sie während des Korrekturlesens Ergänzungen zu Ihren Aussagen vornehmen.

Auf Grundlage der Tests und Untersuchungen fällt dann die Entscheidung, ob Sie die MPU bestehen oder nicht. Sollte direkt nach dem Gespräch das Ergebnis Ihrer MPU schon feststehen, wird Ihnen Ihr MPU-Gutachter dies sagen. In der Regel bekommen Sie aber innerhalb von zwei Wochen das MPU-Gutachten per Post zugeschickt.

MPU-Fragen und -Antworten

Das psychologische Gespräch gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird Ihnen der MPU-Gutachter allgemeine Fragen zu Ihrer Person und Ihrem Lebenslauf stellen. Danach folgen anlassbezogene Fragen im zweiten Teil des Gesprächs, also zum Beispiel Fragen zu Ihrer Verkehrsauffälligkeit aufgrund von Alkohol.

Auf alle Fragen, die Ihnen der MPU-Gutachter stellt, müssen Sie konkret antworten können. Im Gespräch mit dem MPU-Gutachter muss außerdem, wie bereits erwähnt, deutlich werden, dass Sie eine Lösung für Ihr Problem gefunden haben.

Sind Sie zum Beispiel wegen einer Trunkenheitsfahrt bei der MPU, müssen Sie dem Gutachter nun genau erklären können, wie Sie Ihr Verhalten geändert haben und wie Sie durch Ihre Verhaltensänderung in Zukunft nicht mehr betrunken Auto fahren.

Mit allgemeinen Phrasen oder auswendig gelernten Antworten werden Sie im Gespräch nicht weit kommen. Zwar kann es während des Gesprächs auch Wissensfragen geben (Beispiel: Wie viel Promille kann der Körper innerhalb einer Stunde abbauen?), das macht aber nur einen kleinen Teil aus.

  • Wie ist es zu Ihrer Verkehrsauffälligkeit (Trunkenheitsfahrt, Fahrt unter Drogen etc.) gekommen?
  • Wie schätzen Sie Ihre Fahrweise vor dem Führerscheinentzug ein?
  • Wie haben Sie sich seit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis verändert?
  • Wie vermeiden Sie, dass Sie in alte Verhaltensmuster zurückfallen?

Die gesamte MPU hat eine Dauer von circa 2,5 Stunden. Wenn Sie bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung ankommen, müssen Sie sich zunächst anmelden. Das dauert meist nicht länger als zehn Minuten. Danach bekommen Sie die Fragebögen. Zum Ausfüllen dieser Bögen haben Sie etwa eine halbe Stunde Zeit. Ebenfalls eine halbe Stunde dauert die medizinische Untersuchung. Der Leistungstest wird rund 20 Minuten in Anspruch nehmen. Am längsten ist das Gespräch mit dem Psychologen. Dieses dauert rund eine Stunde.

Ihren Führerschein erhalten Sie nur bei einem positiven Gutachten wieder zurück. Bei einem negativen Gutachten müssen Sie noch einmal zur MPU. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie weder ein positives noch ein negatives Gutachten bekommen, sondern eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung (Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV) erhalten. Das ist dann der Fall, wenn bei Ihnen zwar die richtigen Ansätze zur dauerhaften Verhaltensänderung zu erkennen sind, sich diese bei Ihnen aber noch nicht verfestigt haben. Erst durch die Teilnahme an dieser Nachschulung erhalten Sie dann Ihre Fahrerlaubnis zurück. Zur MPU müssen Sie nach der Teilnahme am §70-Kurs nicht mehr.

Im Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung sollen Sie sich Verhaltensregeln erarbeiten, die Sie davon abhalten, sich nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen wieder ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen.

Gemeinsam mit den anderen Kursteilnehmern sollen Sie Ihre Vergangenheit überdenken und nach den Gründen für Ihre Alkohol- oder Drogenfahrt suchen, um Verhaltensweisen herauszufinden, die zu einem derartigen Verhalten geführt haben. Auf diese Weise sollen Sie lernen, besser mit Ihren Problemen umzugehen, um gleichzeitig erneuten Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel entgegenzuwirken.

Diese psychologische Nachschulung findet in Gruppen statt und zieht sich über mehrere Termine. Haben Sie an den Terminen teilgenommen, erhalten Sie eine Abschlussbescheinigung, die Sie Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorlegen können. Danach bekommen Sie Ihre Fahrerlaubnis von der Behörde zurück.

Der Kurs kostet etwa 400 Euro. Die Kosten können allerdings je nach Standort unterschiedlich sein.

Die Kosten für die MPU sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gesetzlich festgelegt. Die MPU-Kosten sind daher immer gleich und variieren nicht.

Anlass der MPUMPU-Kosten (Netto)
Alkohol338 Euro
Drogen338 Euro
– inklusive Drogenscreening466 Euro
Punkte292 Euro
Körperliche oder geistige Beeinträchtigungen204 Euro
Neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen289 Euro

Zu den Nettobeträgen kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu.

Demnach sind medizinisch-psychologische Untersuchungen, die nicht aufgrund von Alkohol oder Drogen veranlasst wurden, günstiger. Für die Vorbereitungskurse gibt es allerdings keine gesetzlich geregelten Kosten, weshalb Kurse für ein und dasselbe Thema, wie beispielsweise Drogen, unterschiedlich teuer sein können. Laut ADAC belaufen sich die Kosten im Schnitt auf 500 bis 600 Euro. Nach oben gibt es jedoch keine Grenze.

Durch einen oder mehrere Abstinenznachweise können die Kosten für eine MPU dann nochmals deutlich in die Höhe steigen. Pauschal lässt sich die Frage „Was kostet eine MPU?“ daher nicht beantworten.

Kosten für die MPU-Vorbereitungca. 1.000 Euro
Kosten für Urinproben oder Haaranalysenca. 200 bis 600 Euro
Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchungca. 400 Euro
Gesamtkostenca. 1.600 bis 2.000 Euro

MPU-Mythen

  • Dieser Mythos ist weit verbreitet und hält sich wahrscheinlich auch in Zukunft noch hartnäckig. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt jedoch jährlich eine Studie heraus, die genau aufzeigt, wie viele Personen beim MPU-Test tatsächlich durchfallen und wie viele ihn beim ersten Mal bestehen.

    2013 betrug laut BASt die MPU-Durchfallquote 35,9%. D.h. nur rund ein Drittel der begutachteten Personen ist bei der MPU durchgefallen. Im Vergleich zum Jahr davor lassen sich zudem kaum Unterschiede feststellen. Denn 2012 sind 37,3% bei der MPU durchgefallen.

    MPU-Durchfallquote 2012/2013

    MPU-Ergebnis20132012
    Geeignet57,5%55,8%
    Ungeeignet35,9%37,3%
    Nachschulungsfähig6,7%6,9%

Wenn der Sympathiefunke nicht überspringt, stuft der Gutachter den Betroffenen als ungeeignet ein. Dieser Mythos ist aber nur halb wahr.

In der Theorie ist es also möglich, dass Gutachter tatsächlich willkürlich entscheiden. Dieser Willkür sind die Betroffenen aber nicht schutzlos ausgesetzt, denn es gibt die Möglichkeit, gegen das Gutachten Einspruch einzulegen. Dann könnte das MPU-Gutachten nochmals geprüft werden.

Die Durchfallquoten sind extrem hoch, die Gutachter entscheiden willkürlich – wird diesem Reden Glauben geschenkt, dann scheint es tatsächlich so, als wäre in Deutschland die medizinisch-psychologische Untersuchung kein geeignetes Mittel, um die Fahreignung von Personen festzustellen. Doch wie sich gezeigt hat, handelt es sich bei diesen Aussagen hauptsächlich um Mythen.

Heute ist die Begutachtung im Gegensatz zu früher sehr ausführlich. Die wissenschaftlichen Methoden, mit denen gearbeitet wird, sind ausgefeilter und etablierter, die medizinischen Befunde sind aussagefähiger, die Gutachter sind geschulter und müssen an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen. Das ist also alles ausgereift“, so Haiko Ackermann.

Die MPU ist heutzutage laut Aussagen des Diplom-Psychologen daher geeignet, „um Menschen herauszufiltern, die im Straßenverkehr die Allgemeinheit gefährden.“ Eine kleine Änderung des MPU-Systems würde Ackermann dennoch begrüßen:

Ich finde, um die ewige Diskussion zu unterbinden, die man auch in den Foren nachvollziehen kann, dass die Gutachter willkürlich waren und der Kunde sich nicht gerecht behandelt fühlt, sollte eine Tonbandaufzeichnung im psychologischen Gespräch eingeführt werden. Das ist im Übrigen auch Gang und Gebe in anderen Gutachtungsbereichen, wie zum Beispiel den Gerichtsgutachten und Schuldfähigkeitsgutachten.

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